In Deutschland ist ein neues Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern in Kraft getreten.
Ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bundesgebäuden und auf Bahnhöfen.
Auch auf Schiffen und in Taxis ist das verdammte Rauchen endlich verboten!
Aber, die Deutsche Bahn tönt im Einklang mit den großen Zeitungen „Alle 5.700 Bahnhöfe werden rauchfrei / Keine Raucherabteile mehr in ICE und Intercity“ – wie weit sind diese großen Worte auch ernst gemeint?
Auf großen Bahnhöfen darf es nämlich leider weiterhin mit Zigarettensymbolen gekennzeichnete Raucherzonen geben. Diese Bereiche sind zwar neuerdings zusätzlich mit gelben Bodenmarkierungen und Rauchersymbolen gekennzeichnet, aber absolut rauchfrei, das ist anders.
Auch Cafés und Restaurants in Bahnhöfen sind nicht von der Regelung betroffen, für sie gelten die - bislang noch uneinheitlichen - Bestimmungen der Länder.
Verschärft werden zugleich die Vorschriften für den Verkauf von Tabakwaren:
Die Abgabe an Jugendliche unter 18 ist seit heute verboten.
Kinder und Jugendliche dürfen zudem nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen.
Verstöße von Seiten der Händler gegen das novellierte Jugendschutzgesetz können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Rauchen allerdings die Jugendlichen und Kinder weiterhin in der Öffentlichkeit, dann droht ihnen als Konsequenz genau NICHTS.
Höchstens Polizeibeamte dürfen ihre Zigaretten einziehen – und das ist auch schon der Ende der Fahnenstange. Wer glaubt denn bitte, dass sich die Jugend so etwas verbieten lässt? Traurig aber wahr, heutzutage geht es nicht mehr ohne Strafen und Sanktionen.
Und: Die Polizei sagt, für solche „Kontrollen sind wir nicht zuständig“, dass Ordnungsamt lässt verlauten: „Wir haben nicht genug Personal“.
Was also ändert sich in der Praxis? Nichts!
Allerdings:
Auch die Bundestagsabgeordneten sollen nicht verschont bleiben, wenn sie in Zukunft der mitmenschenfeindlichen Sucht innerhalb des Parlaments, bzw. seiner Räume fröhnen.
Norbert Lammert, der amtierende Bundestagspräsident, hat die Parlamentsmitglieder sogar in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass in einem solchen Fall keine Immunität gelte. "Das wäre ja noch schöner, wenn die Abgeordneten Regelungen beschlössen, die sie anschließend für sich selbst nicht gelten lassen wollten.", sagte er dazu der Frankfurter Rundschau.
Trotzdem, ich bin gespannt wie sehr sich das neue Recht in der Realität durchsetzt – bis jetzt klafften zwischen Theorie und Praxis ja immer deutliche Lücken, wenn sich vermeintlich liberale Streiter für mehr Selbstbestimmtheit und gegen mehr Gängelung mit anarchischer Lust über Rauchverbote hinwegsetzen. Der vermutlich Prominenteste unter ihnen ein gewisser Altkanzler und Kettenraucher namens Helmut Schmidt. (in meinem Blog nachzulesen)
Samstag, 1. September 2007
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